Sicherheitskennzeichen Flüssiggasanlage
Gem. DGUV-Regel 110-010 ist am Aufstellungsort der Flüssiggasanlage eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vorzunehmen.
Diese wird z. B. auf dem ortsfesten Druckgasbehälter oder an der Tür des Aufstellungsraumes dauerhaft angebracht.
Aufstellungsräume und Aufstellplätze im Freien für Flüssiggasflaschen, z. B. Flaschenschränke, müssen entsprechend TRBS 3145 / TRGS 745 / ASR A 1.3 gekennzeichnet sein.
Dies erfüllt dieser Aufkleber.
Format:
- DIN A4 - Querformat - 210 x 297 mm